Hygiene im Pflegeheim

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Vorschriften im Überblick

Hygiene spielt in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens eine Rolle: Sie dient dazu, unsere Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern und Krankheiten vorzubeugen. Insbesondere an Orten, an denen viele Menschen zusammen kommen, spielt die Verhinderung von Krankheitsansteckung eine maßgebliche Rolle. 

 

 

Neben dem Krankenhaus ist auch das Pflegeheim eine hochsensible Einrichtung: Durch Pflegepersonal und Besucher gibt es hier eine große Fluktuation. Die kann dazu führen, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden und sich schnell ausbreiten. Außerdem sind Bewohner von Pflegeheimen besonders schutzbedürftig: Durch Alter und Vorerkrankungen ist das Immunsystem häufig geschwächt. Der Körper kann sich gegen Infektionen nur noch unzureichend wehren. Umso wichtiger ist es, durch gezielte Richtlinien zur Hygiene im Pflegeheim alle Bewohner und Mitarbeiter einer Einrichtung wirksam zu schützen. Der Gesetzgeber hat daher verschiedene Vorschriften erlassen, um eine sichere Hygiene in der Altenpflege zu gewährleisten. 

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Gesetze und Verordnungen zur Hygiene in Pflegeeinrichtungen

Die Hygiene im Pflegeheim umfasst viele verschiedene Themen – von der Vorbeugung von Infektionskrankheiten bis hin zum Umgang mit Lebensmitteln in der Küche und Medizinprodukten bei der Pflege der Bewohner. Jeder der kritischen Bereiche wird durch eigene Richtlinien und Verordnungen reguliert. Ein Überblick:

  • Infektionsschutzgesetz: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist eines der wichtigsten Gesetze im Krankenhaus, Pflegeheim oder auch in Einrichtungen für Kinder wie Schulen und Kitas. Es dient dazu, die Ausbreitung infektiöser Erkrankungen zu verhindern.

  • RKI-Richtlinien: Das Robert-Koch-Institut und die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention haben verschiedene Richtlinien für den Bau und Betrieb medizinischer Einrichtungen erlassen, die Grundlage für eine angemessene Hygiene bilden. 

  • Hygieneverordnungen der Bundesländer: Neben den Gesetzen auf Bundesebene wie dem Infektionsschutzgesetz haben auch die Länder verschiedene Verordnungen für die Hygiene im Pflegeheim. Diese können – je nach Bundesland – variieren. 

  • Medizinproduktegesetz: In Pflegeheimen kommt eine Vielzahl von Medizinprodukten zum Einsatz. Um die Sicherheit und Hygiene dieser Produkte zu garantieren, unterliegen sowohl die Herstellung als auch die Aufbewahrung dem Medizinproduktegesetz. 

  • Biostoffverordnung: Die sogenannte Biostoffverordnung (BioStoffV) soll Mitarbeiter schützen, die mit biologischen Stoffen wie Körperflüssigkeiten in Berührung kommen. Von diesen Stoffen geht ein hohes Infektionsrisiko aus. 

  • Arbeitsschutzgesetz: Eine Reihe an Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Bewohnern von Pflegeeinrichtungen zielt auf die Gesundheit und Sicherheit des Personals ab. 

  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz: Dieses Gesetz regelt den fachgerechten und hygienisch einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln bei Transport, Zubereitung und Ausgabe. 

Mangelhafte Hygiene in der Pflege birgt ein hohes Gesundheitsrisiko. Breitet sich eine Infektion in einer Einrichtung der Altenpflege aus, kann dies viele Menschen das Leben kosten. Eine große Gefahr geht dabei von multiresistenten Erregern aus. Diese werden vor allem über invasive Maßnahmen wie beispielsweise Blasenkatheter oder Ernährungssonden übertragen. Patienten, die bereits mehrere Therapien mit Antibiotika durchlaufen haben, sind besonders gefährdet. Häufig betroffen sind auch Patienten, die ein sehr hohes Lebensalter haben, sich nicht mehr eigenständig versorgen können oder bettlägerig sind. Da multiresistent Keime auch in Krankenhäusern häufig auftreten – man spricht auch von Krankenhauskeimen – , sind häufige Klinikaufenthalte von Bewohnern ebenfalls ein Risikofaktor. 

Voraussetzungen in Personal und Organisation

Um eine angemessene Hygiene im Pflegeheim sicherzustellen, stellt der Gesetzgeber verschiedene Anforderungen an die Mitarbeiter und die Organisation der Abläufe. Diese werden im Heimgesetz festgelegt. Dazu gehören: 

  • die erforderliche Sachkenntnis des Personals 
  • der Einsatz eines Hygienebeauftragten 

  • die Bildung einer regelmäßig tagenden Hygienekommission aller relevanter Berufsgruppen 

  • die Einbeziehung von Ärzten zur frühzeitigen Krankheitsdiagnose und Sicherstellung der korrekten therapeutischen Behandlung sowie des  kontrollierten Umgangs mit Antibiotika 

  • die Erstellung eines innerbetrieblichen Hygienekonzeptes 

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  • Handehygiene: Die Handehygiene spielt bei der Infektionsprävention eine herausragende Rolle. Verschiedene Richtlinien wie Händedesinfektion nach pflegerischen Tätigkeit, Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder potenziell kontaminierten Gegenständen sollen der Übertragung von Infektionen vorbeugen. 

  • Schutzkleidung: In verschiedenen Situationen müssen Pfleger Schutzkleidung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Kittel anlegen. 

  • Pflegeartikel und medizinische Geräte: Für die Aufbereitung von medizinischen Produkten wie Kanülen oder Kathetern, Pflegeartikeln wie Maniküre Sets, Pflegegeschirren wie Urinflaschen sowie Bettwäsche oder Waschschüsseln gelten strenge hygienische Anforderungen. 

  • Flächenreinigung und -desinfektion: Um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern, gelten bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen die Richtlinien des Robert-Koch-Institutes. 

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Rahmen-Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz

Da Pflegeheime verschiedene bauliche und betriebliche Voraussetzungen haben, muss jede Einrichtung einen eigenen Hygieneplan erstellen. Das Gesundheitsamt des jeweiligen Bundeslandes legt jeweils einen Rahmen-Hygieneplan fest, der entsprechend modifiziert wird. Der Hygieneplan sollte folgende Faktoren berücksichtigen: 

  • individuelle Risikoanalyse 

  • Risikobewertung und Festlegen von Maßnahmen zur Reduktion von Risiken 

  • Maßnahmen zur Überwachung der Hygienemaßnahmen 

  • Intervalle zur Überprüfung der Effizienz des Hygienekonzeptes 

  • Information und Schulung aller Beteiligten 

  • Dokumentation des Hygieneplans und seiner Umsetzung 

Die Hygiene in Pflegeheimen ist von zentraler Bedeutung, um die bestmögliche Lebensqualität der Bewohner und den Schutz des Personals zu gewährleisten und die Ausbreitung von infektiösen Erkrankungen zu verhindern. Durch eine Reihe an gesetzlichen Maßnahmen soll der Schutz vor Infektionen sichergestellt werden.